„Es sind nicht die Dinge selbst, die uns beunruhigen, sondern die Vorstellungen und Meinungen von den Dingen.“
(Epiktet, 50 – 138 n.Chr.)
DR. LINDA WULF
Als Psychologische Psychotherapeutin biete ich Ihnen im Rahmen der psychotherapeutischen Grundversorgung eine umfassende Behandlung Ihrer Problematik. Der Fokus meines therapeutischen Arbeitens ist es, Ihnen bei der Identifikation problematischer Denk- und Verhaltensmuster und Überzeugungen zu helfen sowie Mut zur Veränderung anzustoßen. Gemeinsam werden neue Strategien erprobt, angewendet und bewertet. Dabei ist mir der Erwerb neuer Selbstwirksamkeitserfahrungen für einen nachhaltigen Therapieerfolg besonders wichtig.
MEINE LEISTUNGEN
Beratung. Hilfe zur Selbsthilfe. Begleitung.
VERHALTENSTHERAPIE
Wissenschaftlich fundiert und wirksam
Die Verhaltenstherapie bietet Ihnen evidenzbasierte Konzepte zur Bewältigung von Lebensproblemen jeder Art. Typische Gründe für die Aufnahme einer Psychotherapie sind negative Gedanken, belastende Emotionen wie Verzweiflung, Hoffnungs- und Hilflosigkeit und subjektiv empfundene problematische Verhaltensweisen. Als approbierte Psychotherapeutin kann ich Ihnen kompetent zur Seite stehen, um Sie aus der Krise zu führen. Die Psychotherapie bietet Ihnen einen geschützten und verlässlichen Rahmen, um Sie dabei zu unterstützen das seelische Gleichgewicht wiederherzustellen.
SPRECHSTUNDE UND DIAGNOSTIK
Beratung und Orientierung
Die psychotherapeutische Sprechstunde bietet die Möglichkeit einer Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt oder nicht. Sollte keine klinisch relevante Symptomatik vorliegen kann ich Ihnen bei der Suche nach Beratungs- oder Selbsthilfenageboten behilflich sein. Im Falle einer behandlungsrelevanten Symptomatik kann ich eine erste Verdachtsdiagnose stellen und Sie weitergehend über mögliche Behandlungen beraten. Diagnostische Abklärungen werden beispielsweise für ADHS angeboten. In der Regel werden dafür 2-4 Sitzungen benötigt.
ONLINEANGEBOTE
Mehr Flexibilität, Ortsunabhängigkeit und digitale Interventionen
Nutzen Sie die Möglichkeit der Onlineangebote für mehr Flexibilität und Ortsunabhängigkeit. Sollte das persönliche Erscheinen in der Praxis nicht möglich sein, kann unkompliziert und flexibel auf eine Videotherapie oder Onlinesprechstunde gewechselt werden. Die dafür verwendete Plattform entspricht den Datenschutzverordnungen des psychotherapeutischen Berufsrecht und der Psychotherapie-Vereinbarung. Zudem können Termine bequem online gebucht werden. Für einige Störungsbilder besteht die Möglichkeit die Psychotherapie App-basiert (z.B. MindDoc, recovery, elona therapy) zu unterstützen.
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GEBÜHREN UND ABRECHNUNG
Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel monatlich.
PRIVATVERSICHERTE
Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Formalitäten bezüglich der Kostenübernahme und in welchem Rahmen Ihr Versicherungsvertrag eine Psychotherapie abdeckt.
SELBSTZAHLER
Die Kosten einer Psychotherapie werden von Ihnen selbst getragen. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt gemäß der GOÄ. Diese Option eignet sich für Personen, die die Psychotherapie diskret halten möchten. Ein Antrag auf Kostenübernahme sowie die Mitteilung der Diagnose(n) an Ihre Krankenkasse entfallen in diesem Fall.
GESETZLICH VERSICHERTE
Eine Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist leider nicht möglich, da es sich um eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung handelt. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis zu erhalten
BEIHILFEBERECHTIGTE
Für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare wird die Psychotherapie von der Beihilfe übernommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Beihilfestelle die gutachterliche Stellungnahme zur Behandlungsbedürftigkeit durch die zuständige Krankenkasse anerkennt. Die sogenannten probatorischen Sitzungen (bis zu 5) sind von dieser Regel ausgenommen und werden ohne vorherige Anerkennung gewährt.
HEILFÜRSORGEEMPFÄNGER
Seit 2018 können Bundessoldaten und die Bundespolizei eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Dafür benötigen Sie von Ihrem Truppenarzt/ärztin einen Sanitätsvordruck zur Kostenübernahme der probatorischen Sitzungen, den Sie dann zum Erstgespräch mitbringen. In der Regel werden 25 Sitzungen genehmigt. Eine Verlängerung der Therapie kann im Bedarfsfall beantragt werden.