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GEBÜHREN UND ABRECHNUNG

Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

PRIVATVERSICHERTE

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenkassen übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Formalitäten bezüglich der Kostenübernahme und in welchem Rahmen Ihr Versicherungsvertrag eine Psychotherapie abdeckt.

SELBSTZAHLER

Die Kosten einer Psychotherapie werden von Ihnen selbst getragen. Die Abrechnung aller Leistungen erfolgt gemäß der GoÄ. Diese Option eignet sich für Personen, die die Psychotherapie diskret halten möchten. Ein Antrag auf Kostenübernahme sowie die Mitteilung der Diagnose(n) entfällt in diesem Fall.

GESETZLICH VERSICHERTE

Eine Übernahme der Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse ist leider nicht möglich, da es sich um eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung handelt. Gesetzlich Versicherte haben jedoch die Möglichkeit eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis zu erhalten.

BEIHILFEEMPFÄNGER

Für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare wird die Psychotherapie von der Beihilfe übernommen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Beihilfestelle die gutachterliche Stellungnahme zur Behandlungsbedürftigkeit durch die zuständige Krankenkasse anerkennt. Die sogenannten probatorischen Sitzungen (bis zu 5) sind von dieser Regel ausgenommen und werden ohne vorherige Anerkennung gewährt.

HEILFÜRSORGEEMPFÄNGER

Seit 2018 können Bundessoldaten und die Bundespolizei eine Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Dafür benötigen Sie von Ihrem Truppenarzt/ärztin einen Sanitätsvordruck zur Kostenübernahme der probatorischen Sitzungen, den Sie dann zum Erstgespräch mitbringen. Zur Beantragung der Psychotherapie übermittle ich anschließend Ihrem Truppenarzt/ärztin formlos die Diagnose sowie die Indikation zur Psychotherapie. In der Regel werden 25 Sitzungen genehmigt. Eine Verlängerung der Therapie kann im Bedarfsfall beantragt werden.

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